Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen führen grenzüberschreitende Tätigkeiten nicht selten zu steuerlichen Fragestellungen und zu Berührungspunkten mit den Steuerbehörden beider Länder. Durch die zentrale Lage in Konstanz am Bodensee mit unmittelbarer Nähe zur Schweizer Grenze verfügen wir über das notwendige Fachwissen und sind dadurch immer auf dem aktuellsten Stand, was grenzüberschreitende Themen betrifft.

 

Besteuerung von Grenzgängern

Als Grenzgänger werden natürliche Personen bezeichnet, die in einem Land wohnen und in einem anderen Land arbeiten und regelmäßig nach der Arbeit wieder an ihren Wohnort zurückkehren. 

Naturgemäß will sowohl der Wohnsitzstaat als auch der Staat in dem man arbeitet das Arbeitseinkommen besteuern. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz wird die Doppelbesteuerung vermieden. Grundsätzlich besteuert der Wohnsitzstaat den Lohn vollumfänglich. Der Staat in dem man seine Arbeit ausübt behält 4,5 Prozent Quellensteuer ein, die im Wohnsitzstaat wieder angerechnet wird. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen in der Doppelbesteuerung die unter gewissen Voraussetzungen das Besteuerungsrecht der Schweiz zuordnet (sog.“ über 60 Tage Regelung“), sodass das Arbeitseinkommen obwohl man in Deutschland wohnt nur mit dem geringen Schweizer Steuersatz versteuert werden muss. Daneben bestehen Sonderregelungen für sog. „Leitende Angestellte“, die spezielleren Regelungen unterliegen. Lassen Sie sich beraten, welche Möglichkeiten für Sie bestehen. Anzuraten ist eine steuerliche Beratung ebenfalls vor der Arbeitsaufnahme, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

 

Insbesondre mit Berührungspunkten zur Schweiz stellen sich oft folgende Fragen:

  • Ich wohne in Deutschland und arbeite in der Schweiz. Was muss ich beachten?
  • Welcher Staat darf mein Einkommen besteuern?
  • Was muss ich meinem Arbeitgeber vorlegen, damit ich nicht doppelt besteuert werde?
  • Wie fülle ich den Fragebogen vom Finanzamt aus?
  • Ich überlege in die Schweiz zu ziehen, was hat das für Konsequenzen?
  • Ich arbeite in der Schweiz und bin oft aus beruflichen Gründen auf Geschäftsreise in der Schweiz und in anderen Ländern, muss ich mein Einkommen trotzdem in Deutschland versteuern?
  • Welche Konsequenzen haben Homeoffice Tage auf meine Besteuerung?
  • Was bedeutet die sog. „Wegzugsbesteuerung“?
  • Ich bin in die Schweiz gezogen und arbeite in Deutschland. Beide Staaten besteuern mich, wie kann ich die Doppelbesteuerung vermeiden.
  • Welche Möglichkeiten gibt es in Deutschland zu wohnen und mein Arbeitseinkommen ausschließlich in der Schweiz zu versteuern?
  • Ich will mir mein Pensionskassenguthaben auszahlen lassen, was hat das für steuerliche Folgen?
  • Wie bekomme ich zu viel bezahlte Steuern in einem Land zurück?
  • Wie hole ich mir Quellensteuern auf Kapitalerträge / Pensions-
    kassenauszahlungen zurück?

 

Zu unserem Leistungsspektrum zählen unter anderem folgende Bereiche:

  • Erstellung der Steuererklärungen für Grenzgänger
  • Beratung unter welchen Voraussetzungen die Schweiz das Besteuerungsrecht zugeordnet wird
  • Hilfestellung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten (Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz/Deutschland)
  • Beratung bei der Gründung von Unternehmen Tochtergesellschaften in Deutschland und der Schweiz
  • Vertretung Ihrer Interessen vor deutschen Finanzbehörden (Fiskalvertretung)
  • Anträge auf Rückerstattung deutscher Mehrwertsteuer + Schweizer Quellensteuer
  • Abklärung des steuerlichen Status (Fragebogen zur Arbeitsaufnahme als Grenzgänger, Ansässigkeitsbescheinigung)
  • Umzug aus dem Ausland innerhalb des Jahres mit ausländischen und inländischen Einkünften, somit teilweise beschränkte, teilweise unbeschränkte Steuerpflicht. Wegzug in das Ausland innerhalb des Jahres mit ausländischen und inländischen Einkünften, somit unbeschränkte, dann beschränkte Steuerpflicht.
  • Beratung und Deklarierung von ausländischen Renten
  • Beratung und Deklarierung von Vermietungseinkünfte von beschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland
  • Nachmeldung von Kapitalerträgen aus ausländischen Depots