Seit Jahren beraten und begleiten wir Unternehmen sämtlicher Größenordnungen in den unterschiedlichsten Phasen der Unternehmensentwicklung. Ob eine neue Geschäftsidee eines Existenzgründers, laufende steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung eines erfolgreichen Unternehmens oder Planung der Nachfolge – wir sorgen mit individuellen Konzepten dafür, dass Sie von Anfang an alle steuerrechtlichen Hürden erfolgreich meistern.

 

Für Unternehmer ist eine Betriebsprüfung neben unternehmerischen Alltag oft eine lästige Begleiterscheinung. Die Finanzämter setzen Betriebsprüfungen an, um zu überprüfen, ob die eingereichten Steuererklärungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Hier greift normalerweise das Zufallsprinzip, aber es kann auch andere Gründe für Betriebsprüfungen geben. Es ist anzuraten, bei Betriebsprüfungen einen Steuerberater heranzuziehen, um die vom Betriebsprüfer hervorgebrachten Beanstandungen und Fragen durch im richtigen Zeitpunkt vorgetragene Argumente und abgabenrechtliche Einwendungen bereits in der laufenden Betriebsprüfungen aus der Welt zu schaffen und hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Gerne begleiten wir Ihre Betriebsprüfung und geben Ihnen einen Überblick wie eine Betriebsprüfung abläuft:
Wir begleiten und vertreten Sie im Rahmen einer Betriebsprüfung vom Erhalt der Prüfungsanordnung bis zur Schlussbesprechung. In unseren Kanzleiräumlichkeiten haben wir ein spezielles Büro für Betriebsprüfer eingerichtet, sodass in der Regel die Prüfung bei uns vor Ort stattfinden kann und Sie während der Prüfung in Ihrem unternehmerischen Alltag möglichst wenig beeinträchtigt werden. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei Betriebsprüfungen, die in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden.

 

Der Ablauf einer Betriebsprüfung

1. Gründe für eine Betriebsprüfung

Neben dem Zufallsprinzip, können auch Unregelmäßigkeiten in den abgegebenen Steuererklärungen oder Bilanzen zur Anordnung einer Betriebsprüfung führen. Schwankende Gewinne hohe Steuernachzahlungen in vergangenen Betriebsprüfungen oder regelmäßig zu spät eingereichte Steuererklärungen sind ebenfalls Gründe für die Anordnung einer Betriebsprüfung. Manche Branchen, in denen sehr viel Bargeld im Umlauf ist, werden von der Finanzverwaltung als sog. „“Hochrisikobetriebe“ eingestuft und werden öfters überprüft.

2. Prüfungsanordnung

Normalerweise wird dem Steuerpflichtigem oder dem Steuerberater eine Prüfungsanordnung zugeschickt. In manchen Fällen ruft der Betriebsprüfer vorher an, um dem Steuerpflichtigen oder dem Steuerberater mitzuteilen, dass eine Betriebsprüfung beabsichtigt ist.
Im Steuerrecht gibt es die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige, sollten für die Besteuerung wesentliche Sachverhalte nicht korrekt vom Steuerpflichtigen abgebildet worden sein. Dies ist jedoch nur möglich, bis die schriftliche Prüfungsanordnung dem Steuerpflichtigen oder dem Steuerberater wirksam bekanntgeben worden ist.

3. Vorbereitung und Durchführung

Für eine Betriebsprüfung ist es insbesondere wichtig sämtliche Unterlagen ordnungsgemäß vorzuhalten. Insbesondere die Führung des Kassenbuches oder der Fahrtenbücher sind immer wieder Streitpunkte mit dem Finanzamt.
Die Betriebsprüfung findet grundsätzlich in den Räumlichkeiten des Steuerpflichtigen statt. Diese kann aber auch beim Steuerberater durchgeführt werden. Wir helfen Ihnen bei der Beantwortung der vom Betriebsprüfer gestellten Fragen und Verteidigung von steuerlichen Sachverhalten, die vom Prüfer beanstandet werden.

4. Schlussbesprechung

Am Ende einer Außenprüfung findet eine Schlussbesprechung statt, es sei denn es wurde davor bereits eine Einigung erzielt. In dieser werden die strittigen Punkte noch einmal diskutiert ehe ein Betriebsprüfungsbericht erstellt wird. Wir beraten Sie, was Sie für weitere Rechtsmittel einlegen können.

5. Unser Angebot für Sie

  • Wir begleiten Sie während der Betriebsprüfung vom Erhalt der Prüfungsanordnung bis zur Schlussbesprechung
  • Wir bereiten Sie auf die Betriebsprüfung vor
  • Wir unterstützen Sie bei Rückfragen des Prüfers und unterstützen Sie in der Verteidigung von vom Prüfer beanstandeten Prüfungsfeststellungen
  • Wir unterstützen Sie im Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
  • Wir vertreten und betreuen Sie in einem Steuerstrafverfahren

Insbesondere bei Erbschaften von betrieblichem Vermögen stellt die Erbschaft die Erben vor das Problem, dass eine hohe Erbschaftsteuer an den Fiskus bezahlt werden muss, obwohl liquiditätsmäßig den Erben kein Geld zufließt. Dies kann dazu führen, dass die Erben gezwungen sind Teile oder sogar das gesamte Unternehmen aufgrund der Erbschaftsteuerbelastung zu veräußern.
Unternehmerisches Vermögen wird unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Erbschaft und Schenkungssteuer als begünstigtes Vermögen behandelt, sodass hier eine hohe Minimierung der Steuerlast erreicht werden kann. Hier kommt es allerdings maßgeblich auf den Einzelfall an, sodass hier ein hohes Einsparpotential gegeben ist, dass es zu nutzen gilt und sog. Verwaltungsvermögen vorab steuerlich „entsorgt“ werden sollte.
Insbesondere bei Übertragung von betrieblichem Vermögen auf die nächste Generation kann mit einer geschickten, vorausschauenden Art und Weise erreicht werden, die Steuerlast erheblich zu senken.
Da innerhalb von Familien betriebliches oder privates Vermögen nicht gleichermaßen auf die nächste Generation übertragen wird und häufig sog. Ausgleichszahlungen geleistet werden, ist es von erheblicher Bedeutung sich im Voraus steuerlich beraten zu lassen, da Ausgleichszahlungen nicht nur erbschaft- und schenkungssteuerliche Konsequenzen sondern daneben gleichzeitig auch enorme einkommensteuerliche Folgen nach sich ziehen können, sodass neben der Erbschaftsteuerbelastung gleichzeitig auch Einkommensteuer ausgelöst werden kann.