„Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub“, sagte schon Thomas von Aquin. Dieser Meinung ist auch heute noch die überwiegende Mehrheit unserer Mandanten. Damit Ihre Steuerbelastung so gering wie möglich ausfällt, unterstützen wir Sie, zum Beispiel bei Ihrer Einkommensteuererklärung oder Ihrer Vermögensplanung wie für den Schenkungs- oder Erbfall. So lassen sich – im Rahmen der gesetzlichen Spielräume – sicher auch bei Ihnen einige Euro vor dem Zugriff des Finanzamtes „retten“.

 

 

Erbschaftssteuer

Übertragungen planen um Erbschaftsteuer zu minimieren

Das Ziel einer erbschaftsteuerlichen Beratung ist es, das betriebliche und private Vermögen derart zu strukturieren, dass so wenig wie möglich Steuern in Gestalt der Schenkungs- und Erbschaftsteuer anfällt.
Es gibt neben den persönlichen Freibeträgen eine Reihe von Steuerbefreiungen, die man durch geschickte Planung nutzbar machen kann um die Steuerlast deutlich zu reduzieren oder gar gänzlich zu vermeiden. Es gibt unter anderem Modelle, wie Ehegatten sich neben dem persönlichen Freibetrag von 500.000 den Zugewinn, der im Rahmen der Zugewinngemeinschaft angefallen, ist steuerfrei zukommen zulassen. Auch das Familienheim kann unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei auf den Ehegatten oder die Kinder übertragen werden, wenn die Voraussetzungen eingehalten werden. Die Schenkung- und erbschaftsteuerliche Planung erfordert allerdings eine gewisse Vorlaufzeit, sodass man das Thema rechtzeitig angehen sollte.

 

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ordnungsmäßig erklären

Wird eine Schenkung durchgeführt oder ist ein Erbfall eingetreten gibt es Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt, die der Steuerpflichtige nachkommen muss. Wir unterstützen Sie bei der Steuererklärung von Erbschaften und Schenkungen und bewerten Ihre Immobilien im Rahmen der Erklärungspflicht.