Wir führen alle Aspekte zusammen.
Die Komplexität des deutschen Steuerrechtes erfordert in vielen Bereichen eine fachliche Unterstützung. Wir beraten und betreuen Sie bei allen geschäftlich und privat zu treffenden Maßnahmen, die steuerliche Auswirkungen nach sich ziehen.
Wir unterstützen Sie zuverlässig bei allen Fragen der modernen Finanz- und Lohnbuchhaltung. Wir liefern Ihnen die Daten zur Erstellung von Kennzahlenanalysen, Kostenrechnungen sowie fundierte Gespräche mit Kreditinstituten. Nutzen Sie das digitale Belegwesen, um Ihren Zeitaufwand für den Buchhaltungsbereich zu minimieren! So haben Sie jederzeit den Online-Zugriff auf Ihre aktuellen Auswertungen und digitalisierten Belege im geschützten Bereich. Die Lohnbuchhaltung entlastet Ihr Unternehmen von sehr vielen Verwaltungstätigkeiten im Bereich Personal und bietet Ihnen – in Kombination mit der Top-Expertise unseres Teams – eine veritablen Rund-Um-Service für Ihre Verwaltung.
Ein gut geführtes Rechnungswesen ist die Grundlage für die Beurteilung der aktuellen wirtschaftlichen Unternehmenslage und bildet die Basis für vernünftige unternehmerische Entscheidungen. Dies beinhaltet eine ordnungsmäßige sachliche und zeitliche Erfassung von Geschäftsvorfällen, die anhand entsprechender Buchhaltungsbelege nachgewiesen und dokumentiert werden.
Als erfahrene Kanzlei mit jahrzehntelanger Branchenerfahrung bieten wir Ihnen einen Rundum-Service für Ihre Finanzbuchhaltung an, der mittels Einsatz der aktuellsten DATEV-Softwareprodukte wie dem digitalen Belegwesen zunehmend effizienter gestaltet werden kann. So ermöglicht die Nutzung von DATEV Unternehmen Online den digitalen Zugriff auf Buchhaltungsbelege, ohne dass die Originalbelege und -dokumente das Unternehmen physisch verlassen. Im Rahmen von „Unternehmen Online“ und dem Kontoauszugsmanager müssen Sie uns die Belege nicht mehr in Papierform einreichen. Hierdurch ermöglichen wir Ihnen, sich um die wirklich wichtigen Dinge Ihres Unternehmens zu kümmern. Gleichzeitig profitieren Sie davon, jederzeitigen Zugriff auf betriebs- und personalwirtschaftliche Auswertungen zu haben. Somit haben wir jederzeit die aktuellsten Belege, können die Geschäftsvorfälle laufend buchen, sodass Sie ständig „up to date“ sind.
So wird die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns zunehmend flexibler und zeitlich unabhängiger ausgestaltet und dem unaufhaltbaren Prozess der Digitalisierung entsprechend Rechnung getragen.
Auszug unserer Leistungspalette in der Lohnbuchhaltung:
Gemäß dem Gesetzeswortlaut hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss zu erstellen.
Ein solcher Abschluss besteht gem. § 242 HGB grundsätzlich aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften haben je nach Größenkriterien den Abschluss um einen Anhang zu erweitern sowie ggf. einen Lagebericht zu erstellen. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet; sie erstellen in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.
Wir übernehmen für Sie die Erstellung des Jahresabschlusses bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf Grundlage Ihrer Buchhaltung. Gleichzeitig kümmern wir uns um die Erstellung Ihrer betrieblichen Steuererklärungen. Auf Ihren Wunsch hin erweitern wir die reinen Erstellungstätigkeiten um zusätzliche Plausibilitätsbeurteilungen bzw. um umfassende Beurteilungen der vorgelegten Unterlagen im Sinne der die Abschlussprüfung betreffenden IDW-Prüfungsstandards.
Die Buchführung ist einerseits ein steuerliches Erfordernis, andererseits eine wichtige Grundlage für weitere unternehmerische Entscheidungen und somit die Basis für betriebswirtschaftliche Beratung. Eine aussagekräftige Buchhaltung liefert die Daten zur Erstellung von Kennzahlenanalysen, Kostenrechnungen sowie fundierten Gesprächen mit Kreditinstituten.
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
Das Ziel einer erbschaftsteuerlichen Beratung ist es, das betriebliche und private Vermögen derart zu strukturieren, dass so wenig wie möglich Steuern in Gestalt der Schenkungs- und Erbschaftsteuer anfällt.
Es gibt neben den persönlichen Freibeträgen eine Reihe von Steuerbefreiungen, die man durch geschickte Planung nutzbar machen kann um die Steuerlast deutlich zu reduzieren oder gar gänzlich zu vermeiden. Es gibt unter anderem Modelle, wie Ehegatten sich neben dem persönlichen Freibetrag von 500.000 den Zugewinn, der im Rahmen der Zugewinngemeinschaft angefallen, ist steuerfrei zukommen zulassen. Auch das Familienheim kann unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei auf den Ehegatten oder die Kinder übertragen werden, wenn die Voraussetzungen eingehalten werden. Die Schenkung- und erbschaftsteuerliche Planung erfordert allerdings eine gewisse Vorlaufzeit, sodass man das Thema rechtzeitig angehen sollte.
Wird eine Schenkung durchgeführt oder ist ein Erbfall eingetreten gibt es Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt, die der Steuerpflichtige nachkommen muss. Wir unterstützen Sie bei der Steuererklärung von Erbschaften und Schenkungen und bewerten Ihre Immobilien im Rahmen der Erklärungspflicht.
KontaktMoritz N. ErtelDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Dienstleistungen für UnternehmenDienstleistungen für FreiberuflerDienstleistungen für Privatpersonen